Vorbereitungslehrgänge für die Sächsische Fischereiprüfung

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Wer die Fischerei, darunter fällt auch das Angeln, ausübt, benötigt im Freistaat Sachsen einen gültigen Fischereischein. Auch für die “Bewirtschaftung” des eigenen Teiches wird ein Fischereischein benötigt.

Den Fischereischein erhält jeder Bürger ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Sachsen nach bestandener Sachkundeprüfung, der sogenannten Fischereiprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischereiprüfung ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges.

Wir begleiten Sie gern auf diesem Weg und bereiten Sie bestens auf die Prüfung vor.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres  sowie behinderte Bürger mit Kennzeichen “H” gelten besondere Regelungen.

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Unser nächster Vorbereitungslehrgang zur Sächsischen Fischereischeinprüfung findet am 15., 16. und 23. März 2025 statt.

Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

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