Vorbereitungslehrgänge für die Sächsische Fischereiprüfung
Wer die Fischerei, darunter fällt auch das Angeln, ausübt, benötigt im Freistaat Sachsen einen gültigen Fischereischein. Auch für die “Bewirtschaftung” des eigenen Teiches wird ein Fischereischein benötigt.
Den Fischereischein erhält jeder Bürger ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Sachsen nach bestandener Sachkundeprüfung, der sogenannten Fischereiprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischereiprüfung ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges.
Wir begleiten Sie gern auf diesem Weg und bereiten Sie bestens auf die Prüfung vor.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie behinderte Bürger mit Kennzeichen “H” gelten besondere Regelungen.
Im Jahr 2026 finden unsere Lehrgänge voraussichtlich am
21., 22. und 28. März 2026
und am
19., 20. und 26. September 2026
statt.
Eine vorherige schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Gern können Sie sich bereits jetzt einen Lehrgangsplatz sichern.